Die Rehabilitation kranker, verletzter und behinderter Menschen orientiert sich seit etwa einem Jahrzehnt am bio-psycho-sozialen Modell der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Das wichtigste Ziel der Rehabilitation ist die bestmögliche Wiederherstellung der Unabhängigkeit des Patienten, um möglichst frei von Störungen am familiären, beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Für Patienten mit Gliedmaßenamputationen stellt daher eine adäquate prothetische Versorgung eine wichtige Voraussetzung für das Wiedererlangen der Selbstständigkeit und eine möglichst umfassende Teilhabe am sozialen Leben dar.
Mangelndes Sicherheitsgefühl und Vertrauen in die Prothese führen häufig zu einer Vermeidung von Aktivitäten und erheblichen Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben. Die Aktivitätsvermeidung kann im Laufe der Zeit zu einem (weiteren) Rückgang der körperlichen Leistungsfähigkeit und in deren Folge wiederum des subjektiven Gleichgewichts- und Sicherheitsgefühls führen. Am Ende dieses Teufelskreises steht im schlimmsten Fall die soziale Isolation des Amputierten. Er hat daher den Rechtsanspruch auf eine Hilfsmittelversorgung, die, sofern technisch und patientenseitig möglich, das funktionelle Gleichziehen mit einem nicht behinderten Menschen ermöglicht.